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Aktualisiert am 06.08.2025
Als Mieter*in sind Sie selbst dafür verantwortlich, Fernwärme anzumelden. Ausnahme: private Wohnungen/ Eigentumswohnungen.
Falls Sie Mieter*in einer Eigentumswohnung sind, bleibt der Eigentümer unser Vertragspartner, der sich um den Vertragsabschluss kümmert. Sie als Mieter*in können als abweichender Rechnungsempfänger angegeben werden, wenn Sie aufgrund des Mietvertrages die Versorgungskosten zu tragen haben. Was bedeutet das? Laut HeizKG bleibt der Eigentümer der Wohnung unser Abnehmer. Die Rechnungen können jedoch auf Ihren Namen ausgestellt werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Vermieter.